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Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Wie funktioniert das mit der Freistellung vom Wehrdienst? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden Sie hier. Wann kann ich in das THW aufgenommen werden? In das THW kann ich aufgenommen werden, wenn ich
Für interessierte Mädchen
und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit
zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation
des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer
Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes
Freizeitprogramm. Was erwartet mich nach der Aufnahme? Alle Frauen und Männer,
die ins THW aufgenommen wurden durchlaufen bei uns im Ortsverband eine
"Grundausbildung", in der die notwendigen Fähigkeiten im
Umgang mit Fahrzeugen und Gerät erlernt werden. Die Ausbildung
erstreckt sich über ca. 3-4 Monate (jeweils Abends bzw. nach
Absprache am Wochenende) und beinhaltet Themen wie
Sprechfunkausbildung, Erste Hilfe, Gesteinsbearbeitung,
Holzbearbeitung, Retten aus Höhen und Tiefen, Ölwehr usw.. Am Ende
der Ausbildung steht eine theoretische und praktische Prüfung. Nach
erfolgreicher Prüfung ist man Aktiver Helfer und rückt mit zu
Einsätzen aus. Je nach Interessen und Bedarf sind die Helfer dann im
Technischen Zug (Regelfall) oder auch als Verwaltungshelfer, Koch,
Jugendbetreuer usw. eingesetzt. Die Ausbildung findet im Folgenden
dann vorwiegend durch Führungskräfte im Ortsverband statt.
Helferinnen und Helfer, die sich für Führungs- oder Spezialaufgaben
weiter qualifizieren wollen, können Lehrgänge an den
THW-Bundesschulen besuchen. Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung? Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst
fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortwährenden Leistungen
erstattet. Als beruflich Selbstständige erhalten Sie eine Verdienstausfallerstattung
nach der THW-Entschädigungsrichtlinie. Statt Grundwehrdienst zu leisten, möchte ich zum THW, wie lange muss ich mich verpflichten? Zur Freistellung vom Grundwehrdienst können Sie sich bei Ihrer Aufnahme in das THW auf gesondertem Formblatt (Freistellungsantrag) zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Nur eine Verpflichtung auf mindestens sechs Jahre, die rechtzeitig vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres eingegangen wird, kann zur Freistellung vom Grundwehrdienst führen. Der Freistellungsantrag bedarf der Zustimmung des THW-Ortsbeauftragten und der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle. Die Laufzeit der sechsjährigen Verpflichtungszeit beginnt frühestens mit der Abgabe des Freistellungsantrages im Ortsverband, jedoch nicht, bevor Sie 18 Jahre alt sind. Unter welchen Voraussetzungen kann ich vom Wehrdienst freigestellt werden? Vom Wehrdienst können Sie nur freigestellt werden, wenn
Und wie ist das nun mit dem Zivildienst? Der Dienst im Katastrophenschutz selbst gilt nicht als Zivildienst im Sinne des Zivildienstgesetzes (ZDG) vom 9. August 1973 (BGBl. 1 Es.1015) in der zur Zeit gültigen Fassung. Erst wenn Sie sich gem. §14 ZDG für mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Zivilschutz/ Katastrophenschutz verpflichtet und hierzu die Zustimmung erhalten haben, werden Sie nicht zum Zivildienst herangezogen. Die Freistellung vom Wehrdienst oder Zivildienst tritt erst mit der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle zu Ihrer Verpflichtung ein und dauert an, solange Sie im Zivilschutz/ Katastrophenschutz mitwirken. Bei einem Wechsel des Wohnortes eines vom Wehrdienst freigestellten Helfers muss eine Fortdauer der Verpflichtungszeit bzw. Wehrdienstfreistellung grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, ob am Zuzugsort ein unbesetzter Freistellungsplatz zur Verfügung steht. Im übrigen setzt eine weitere Mitwirkung im THW voraus, dass ein freier Platz in einer Einheit vorhanden ist.
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