Wir möchten uns bei allen Arbeitgebern ganz
herzlich dafür bedanken, dass sie ihre Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer derzeit für den Einsatz in den Hochwassergebieten
freistellen. Viele Arbeitgeber, Industrie-, Handels- und
Handwerkskammern haben uns in dieser besonderen Einsatzsituation
ihre Unterstützung und ihr Verständnis signalisiert.
Unsere Helferinnen und Helfer sind derzeit im Einsatz, um die
größte Flutwelle, die in der Geschichte über unser Land gekommen
ist, zu bekämpfen und die Bevölkerung zu schützen. Alle
Arbeitgeber können stolz darauf sein, dass ihre Mitarbeiter
aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Qualifikation an diesem
bedeutenden Einsatz teilnehmen. Einsatzkräfte und Arbeitgeber
leisten so einen wichtigen Beitrag der Solidarität für unsere
Mitbürgerinnen und Mitbürger in den betroffenen Hochwasseregionen.
Im Zusammenhang mit der Freistellung von Einsatzkräften kommen
immer wieder Fragen auf. Im folgenden haben wir die häufigsten
Fragen (FAQ) nebst Antworten zu einer Schnell-Übersicht
zusammengestellt:
- Frage: Besteht ein gesetzlicher Freistellungsanspruch des
Helfers gegenüber dem Arbeitgeber?
Antwort: Ja. Gem. § 3 Abs. 1 S. 2 des THW-Helferrechtsgesetzes (THW-HelfRG)
vom 22.01.1990 (BGBI. I, S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17.12.1997 (BGBI. I, S. 3108), ist der Arbeitnehmer für
Einsätze und Ausbildungsveranstaltungen von der Arbeitsleistung
freizustellen. Dies gilt für Beamte und Richter entsprechend.
- Frage: Ist dieser Freistellungsanpruch in jedem Falle
gegeben?
Antwort: Ja. Der Helfer ist kraft Gesetzes freizustellen. Im
Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern ist
der Bundesanstalt THW jedoch daran gelegen, den betrieblichen
und organisatorischen Belan- gen der Arbeitgeber soweit wie
möglich entgegenzukommen. Sollten daher begründete dringende
betriebliche Erfordernisse dem Einsatz entgegenstehen, so werden
wir - sofern der Einsatzerfolg nicht gefährdet wird - von einer
Heranziehung des Helfers im Einzelfalle möglichst absehen.
- Frage: Ist das Gehalt bzw. die Besoldung während des
Einsatzes/der Ausbildung fortzuzahlen?
Antwort: Ja. Der Helfer erhält vom Arbeitgeber bzw. vom
Dienstherrn seine Vergütung bzw. Besoldung fortgezahlt.
- Frage: Bekomme ich als Arbeitgeber die fortgezahlte
Vergütung erstattet?
Antwort: Grundsätzlich ja. Privaten Arbeitgebern ist das
weitergewährte Arbeitsent- gelt einschließlich ihrer Beiträge
zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit sowie
zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr
als zwei Stunden am Tag oder mehr als sieben Stunden innerhalb
von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf Antrag zu
erstatten. Ihnen ist auf Antrag auch das Arbeitsentgelt zu
erstatten, das sie Arbeitnehmern aufgrund der gesetzlichen
Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit
weiterleisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im
Technischen Hilfswerk zurückzuführen ist. Öffentliche
Arbeitgeber bzw. Dienstherrn zahlen zwar die Vergütung bzw.
Besoldung während des Einsatzes/ der Ausbildung an den Helfer
weiter. Eine Kostenerstattung gegenüber öffentlichen
Arbeitgebern bzw. Dienstherren erfolgt jedoch nicht.
- Frage: Von wem bekomme ich die Zahlung und wo muss ich
den Antrag stellen?
Antwort: Die Zahlung erfolgt durch den Bund. Der Antrag ist bei
der zuständigen THW-Geschäftsstelle zu stellen. Die
erforderlichen Formulare werden Ihnen automatisch übersandt.
- Frage: Von wem erfolgt die Anforderung des Helfers?
Antwort: Die Anforderung erfolgt durch die jeweilige
Dienststelle der Bundesanstalt THW. Dies können sein der
Ortsverband, die Geschäftsstelle, der Landesverband, die
THW-Leitung. Die anfordernde Dienststelle ist von der
Gefahrenlage im Einsatzfall abhängig.
- Frage: Wem gegenüber erfolgt die Anforderung?
Antwort: Grundsätzlich gegenüber dem Helfer. Der Arbeitgeber/
der Dienstherr wird so schnell wie möglich von der Bundesanstalt
THW darüber in Kenntnis gesetzt. Die Besonderheiten des
Einzelfalles können zu einer abweichenden Handhabung führen.
Abschließend möchten wir uns nochmals ganz herzlich bei allen
Arbeitgebern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung dieses
humanitären Einsatzes bedanken.
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